Radreise-Wiki:Luftbildaufnahmen, militärische Anlagen und Bahnhöfe

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In Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Abs. 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen sicherheitsrelevante Anlagen nicht fotografiert werden. Was hierunter fällt, wird nicht näher erläutert.

Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, mittels Aufnahmen aus Flugzeugen oder Helikoptern, in die geschützte Privatsphäre einer (prominenten) Person einzudringen. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus) Das Recht am eigenen Bild darf nicht durch Luftbilder ausgehebelt werden. Die Panoramafreiheit gilt ohne Einschränkungen auch für Luftbilder.

Bei strenger Auslegung der Gesetze ist es nicht gestattet, ein in der Öffentlichkeit stehendes Fahrzeug der Bundeswehr zu fotografieren. Deshalb ist es empfehlenswert, bei allen Fotos, die irgendwie mit Militär zusammenhängen, vorher eine Genehmigung einzuholen. Da die gesetzlichen Regelungen in vielen Ländern weit weniger liberal als in Mitteleuropa sind, ist vom Fotografieren militärischer Objekte prinzipiell abzuraten.

In Deutschland bedarf es zum Fotografieren auf Bahngelände einer Erlaubnis der DB AG, dies betrifft auch Fotos auf Bahnhöfen. Bilder vom ICE können nicht frei lizensiert werden, da die DB AG die Verwertungsrechte aller Fotos für sich beansprucht (die Form der Züge ist als Geschmacksmuster geschützt).

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